RAND, althochdeutsch rand oder rant (weit verbreitet, s. spanisch randa, portugiesisch renda: Spitzen an Kleidern). Steht, so das Grimmsche Wörterbuch, mit ‚Rinde“ in einem Ablautverhältnis.
Rand wird als Umronnenes, Umflossenes gedeutet; die allgemeine Bedeutung ist ‚etwas Umgebendes, Einfassendes“. In altgermanischer Zeit wurde der Begriff wesentlich in Bezug auf den Schild gebraucht, es bezeichnete den Metallbeschlag, der die Bretter zusammenhielt.
Ein Rand also gibt als Grenze Halt und Schutz. Er verleiht Fassung. Die Redewendung „mit etwas zu Rande kommen“ geht auf diese Grundbedeutung zurück. Auch ein Ufer (Fassung des Landes) kann als „Rand“ bezeichnet werden, ebenso der Saum einer Tiefe, eines Abgrundes oder einer Schlucht. In der Redewendung „halt den Rand“ bezeugt sich bis heute eine weitere Bedeutung des Wortes: ‚Rand als Einfassung, Abgrund und Saum des Menschen meint – seinen Mund. An diesem Rand stößt der Einzelne an die Welt, hier schlagen Inneres und Äußeres ineinander um.