Lastenausgleich

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Lastenausgleich: Geldzahlung und Kreditwährung nach dem Gesetz zum Lastenausgleich, das am 1. September 1952 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat. Es hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen besondere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Die Lastenausgleichsleistungen betrugen bis Ende 1982 insgesamt rund 115 Mrd. DM, waren aber damit noch nicht beendet. Als sogenannte Hauptentschädigung wurde Geld in Relation zum erlittenen Vermögensschaden für Grundstücke, Immobilien, Firmen oder Fabrikanlagen gezahlt. Auslöser für den Lastenausgleichsgedanken war das Ziel, der großen Gruppe der Vertriebenen schnell und effizient zu helfen. Das Lastenausgleichsgesetz definiert sie in § 11. Als Vertriebener galt, wer „als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den zurzeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkriegs infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat“.